Grundsätzlich benötigen wir Fahrzeuge mit mindestens 4 Palettenstellplätzen und einer Innenhöhe ab 1,75 m. Die dann von uns eingesetzten Fahrzeuge unterteilen sich dabei in zwei Kategorien – den genehmigungsfreien und den genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr.

Um mehr über die unterschiedlichen Güterkraftverkehrvarianten zu erfahren wählen Sie bitte im Menü rechts einen Punkt aus und informieren Sie sich über die Unterschiede.

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