Grundsätzlich benötigen wir Fahrzeuge mit mindestens 4 Palettenstellplätzen und einer Innenhöhe ab 1,75 m. Die dann von uns
eingesetzten Fahrzeuge unterteilen sich dabei in zwei Kategorien – den genehmigungsfreien und den genehmigungspflichtigen
Güterkraftverkehr.
Um mehr über die unterschiedlichen Güterkraftverkehrvarianten zu erfahren wählen Sie bitte im Menü rechts einen Punkt aus
und informieren Sie sich über die Unterschiede.
